Abschlüsse | Erste Schulabschluss ES | Erste Erweiterte Schulabschluss EESA | Mittlerer Schulabschluss FOR | Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation FORQ |
---|---|---|---|---|
E-Kurse | – | – | 4 4 | 333 |
G-Kurse | 4 4 4 4 | 4 4 4 4 | 3 3 | 2 |
WP1 | 4 | 4 | ||
übrige Fächer | alle 4 | 2 x 3, ansonsten 4 | ||
Fächergruppe 1 | D, M | D,M,AL und Lernbereich NW | D,M,E,WP1 | |
Fächergruppe 2 | E, WP1, übrige Fächer | CH (differenziert in E und G-Kurs), übrige Fächer | ||
Ausgleichregelung | keine Ausgleichsregelung | FGR 1 darf FGR 2 ausgleichen – nicht aber umgekehrt | ||
Abschluss erreicht, auch wenn… | 1 mal 5 in FGR 1 UND 1 mal 5 oder 1 mal 6 in FGR2. 2 mal 5 in FGR 2 oder 1 mal 5, 1 mal 6 in FGR2. | In der FGR 2 ist eine einzige Minderleistung um bis zu zwei Noten auch ohne Ausgleich zulässig. | Eine Minderleistung um bis zu zwei Noten innerhalb der FGR2 können durch ein „gut“ in einem beliebigen Fach ausgeglichen werden. Beim FORQ muss, im Gegensatz zum FOR, für jede! Minderleistung ein Ausgleich vorhanden sein. | |
Abschluss nicht erreicht, wenn… | 2x Note 5 in FGR1 oder 3x Note 5 in FGR2 oder 1x Note 6 in FGR1 und 1x Note 5 in FGR2 oder 1x Note 6 in FGR1 oder 2x Note 6 in FGR2 | Bei Unterschreitung um 2 x eine Note in FGR1, bei Unterschreitung um 2 Noten in einem Fach in der FGR1, bei Unterschreitung um 2 Noten in zwei Fächern in FGR2 | ||
Allgemein | Jedes Fach kann nur einmal zur Ausgleichsregelung herangezogen werden. Der Erste Schulabschluss (ESA) ist Voraussetzung zur Versetzung in die Klasse 10 | |||
Nachprüfung | Die Nachprüfung von ungenügenden Leistungen ist ausgeschlossen. Eine Nachprüfung ist maximal in einem Fach möglich. Keine Nachprüfung nach Jahrgangsstufe 10 in den Fächern der zentralen Abschlussprüfung möglich. |