Schulmensa
In unserer Schulmensa legen wir großen Wert auf gesunde und schmackhafte Verpflegung für unsere Schüler:innen. Wir bieten eine vielfältige Auswahl an Mahlzeiten, die den unterschiedlichen Geschmäckern und Bedürfnissen gerecht werden.
Lebensmittelunverträglichkeit
Falls Sie Lebensmittelunverträglichkeiten haben, bitten wir Sie freundlich, sich telefonisch mit unserem „Team Abrechnung“ unter der Nummer 05971/8016222 in Verbindung zu setzen. Ihr Anliegen wird dort aufgenommen und entsprechend weitergeleitet. Sie erhalten dann ohne zusätzliche Kosten ein Mittagessen, das auf Ihre Allergien abgestimmt ist
Vergünstigungen für Schüler:innen
Wenn Sie oder Ihre Familie Anspruch auf vergünstigtes Mittagessen haben, steht Ihnen die Möglichkeit offen, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Ein Kurzantrag ist nur notwendig, falls Ihre Familie Wohngeld oder Kindergeldzuschlag bezieht.
Für das Schuljahr 2022/2023 benötigt unser Caterer den offiziellen Bewilligungsbescheid des Jobcenters oder des Sozialamts. Wir möchten sicherstellen, dass Sie von diesem Angebot profitieren können. Bitte nutzen Sie diese Gelegenheit, um eine reibungslose Antragsstellung zu gewährleisten.
Was Sie dafür tun müssen, unter welchen Bedingungen?
Zu erhaltenen Leistungen vom Jobcenter (ALG II), Sozialamt (Sozialhilfe), vom Sozialamt (Bereich Asyl)
1. Zum Stichtag 30.09. (1. Halbjahr) / 15.03. (2. Halbjahr) beziehen Sie laufende Leistungen
2. Sie legen bitte Ihren Leistungsbescheid in der Schule / Kindertagesstätte vor.
3. Ein BuT-Antrag muss nicht gestellt werden.
Zu erhaltenen Leistungen vom Wohngeld oder Kinderzuschlag
1. Sie stellen vor Ort in der Schule / Kindergarten einen BuT-Kurzantrag.
2. Sie geben den Antrag zusammen mit einer Kopie des Leistungsbescheides über Wohngeld / Kinderzuschlag direkt vor Ort ab.
3. Zum Stichtag 30.09. (1. Halbjahr) / 15.03. (2. Halbjahr) beziehen Sie laufende Leistungen.
Sie verfügen über ein geringeres Einkommen und zählen zu den sogenannten Geringverdiener:innen, erhalten jedoch keine der o. g. Sozialleistungen
1. Sie zahlen zunächst den Komplettpreis je mehrtägige (Klassen-) Fahrt und Ausflüge, können aber einen BuT- Antrag, Modul mehrtägige (Klassen-) Fahrten und Ausflüge, stellen.
2. Hierfür müssen Sie zunächst Ihr Einkommen durch das örtlich zuständige Jobcenter prüfen lassen (Hier bekommen Sie Informationen für die Geringverdiener:innen und die erforderlichen Unterlagen zur Einkommensüberprüfung: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/bildung-und-schule/bildungspaket/) und https://www.jobcenterkoeln.de/geld-fuer-kinder/).
3. Das Jobcenter stellt Ihnen eine Bescheinigung aus, welche dem Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe beigefügt werden muss.
Übermittagsbetreuung
Die igis Köln bietet als moderne Gesamtschule mit Ganztagsangebot eine Ganztagsbetreuung der Schülerinnen und Schüler an vier Wochentagen an.
Mittwochsund freitags bietet die igis Köln den Schüler:innen der Jahrgangsstufe 5-7 in der Zeit von 13.40 bis 15.10 Uhr eine breite Palette an Arbeitsgemeinschaften an. Die Teilnahme an diesen Arbeitsgemeinschaften ist freiwillig. Nach einer Anmeldung ist die Teilnahme für jeweils ein Schulhalbjahr verpflichtend.
Auch dienstags werden externe AGs angeboten. Der Schultag endet auch dann um 15:10 Uhr.
Musikangebot
Aus dieser gemeinsamen Erfahrung ergeben sich differenzierte Möglichkeiten: Schüler:innen können sich in formalem Rahmen der Schule oder durch freiwillige Teilnahme an non-formalen Angeboten wie der TeenBand, Breakdance und Instrumentalunterricht im Vor- und Nachmittagsbereich weiterentwickeln. Zudem gestalten sie informelle Lernprozesse selbstorganisiert im Freispiel.
Die Zusammenarbeit mit umliegenden Institutionen wie Kirchengemeinden, Jugendeinrichtungen, Bibliotheken und Altersheimen erweitert den Horizont der Schüler über den schulischen Rahmen hinaus, und die enge Partnerschaft mit der Mauritius Gemeinde ist ein Beispiel dafür.
Ziele
1. Schule gemeinsam zum Klingen bringen
Die igis soll einem Ort sein, an dem Schüler:innen „ihre“ Musik gemeinsam mit Lehrern:innen und professionellen Musiker:innen im künstlerisch kreativen Gestalten ästhetisch erleben.
2. Kulturelle Teilhabegerechtigkeit
Allen Schüler:innen der igis soll, unabhängig von ihren persönlichen und sozio-ökonomischen Voraussetzungen, der Zugang zu musikalisch-kultureller Bildung ermöglicht werden.
3. Kommunale Bildungslandschaft modellhaft, nachhaltig entwickeln
Durch die enge Kooperation im Bereich Musik sollen langfristig modellhaft inhaltliche Formate und organisatorische Strukturen der Zusammenarbeit und Vernetzung von Schule, musikpädagogischer Facheinrichtung (freiem Jugendhilfeträger), freier Musik- Szene, Hochschulen und gesellschaftlichem Leben in Köln gestaltet werden.
4. Pädagogische Prinzipien
Die Musikangebote basieren auf Offenheit und Solidität sowie Freiwilligkeit, Partizipation, Inklusion und Demokratisierung.