Hier können Sie das Inklusionskonzept
auch herunterladen. (Download)
Auf dem Weg zur Inklusion an der Integrierten
Gesamtschule Innenstadt
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
für das Gemeinsame Lernen 2
1.1 Einrichtung 2
1.2 Aufnahme 2
1.3 Förderschwerpunkte 2
2. Organisatorische Rahmenbedingungen für
das Gemeinsame Lernen 2
2.1 Unterrichts- und Kooperationsformen 3
2.2 Vertretungsbedarf 4
3. Individuelle Förderung der Schülerinnen
und Schüler
mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 4
3.1
Fächerübergreifendes Förderangebot 5
3.2 Individuelle Einzel- und
Kleingruppenförderung 6
3.3 Eingliederungshilfe – Einsatz von
Schulbegleiterinnen und -begleitern 6
4. Das engere
sonderpädagogische Arbeitsfeld 7
4.1 Sonderpädagogische Sprechstunde
7
4.2 Fachkonferenz Sonderpädagogik 7
4.3 Kooperation mit
außerschulischen Partnern 7
5. Inklusion als Aufgabe der
Schulentwicklung 8
5.1 Fortbildungen 8
5.2 Ausstattung 8
1. Rechtliche Rahmenbedingungen für das Gemeinsame Lernen
1.1
Einrichtung
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz und der
Ausbildungsordnung sonder-pädagogischer Förderung hat das Land
Grundsätze zur inklusiven Bildung an allgemei-nen Schulen in NRW
gesetzlich verankert. Gemäß § 20 Abs. 3 SchulG NRW wird in der
allgemeinen Schule der Unterricht als Gemeinsames Lernen für
Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung im Klassenver-band oder in der Lerngruppe erteilt.
1.2
Aufnahme
Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Unterstüt-zungsbedarf findet als eigenständiges
Aufnahmeverfahren gem. § 1 Abs. 4 APO-SI im Rahmen des Aufnahmezyklus
der igis aller Schülerinnen und Schüler statt. Das Anmel-de- und
Aufnahmeverfahren ist in Abstimmung mit dem Schulträger gestaltet. Eine
Aufnahmekapazität für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf
an sonder-pädagogischer Unterstützung wird bestimmt. Übersteigt die Zahl
der Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Bedarf
an sonderpädagogischer Un-terstützung die Kapazität der Schule, wird im
Einzelfall über die Aufnahme entschie-den.
1.3 Förderschwerpunkte
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung oder wegen
einer Lern- oder Entwicklungsstörung besondere Unterstützung benötigen,
werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert (vgl.
§ 19 Abs. 1 und 2 SchulG NRW). Die sonderpädagogische Förderung umfasst
die Förderschwerpunkte: Lernen, Sprache, emotionale und soziale
Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Geis-tige Entwicklung und
körperliche und motorische Entwicklung. Die igis zeigt sich offen
gegenüber allen Förderschwerpunkten und setzt sich weiterhin dafür ein,
dass sächli-che, personelle, materielle und räumliche Bedingungen für
eine inklusive Beschulung am Standort geschaffen werden. Die bauliche
Struktur verfügt jedoch leider über keine Barrierefreiheit.
2.
Organisatorische Rahmenbedingungen für das Gemeinsame Lernen
Um
für eine größtmögliche Einbindung aller Schülerinnen und Schüler in den
Klassen-verband zu sorgen, finden an der igis zwei unterschiedliche
Inklusionsmodelle ihren Platz. Bis zu sechs Schülerinnen und Schüler mit
unterschiedlichem sonderpädagogi-schen Unterstützungsbedarf werden in
eine Inklusionsklasse bei einer Gesamtstärke von bis zu 26 Kindern
aufgenommen. In zwei von vier Jahrgangsklassen findet Ge-meinsames
Lernen in Form von Inklusionsklassen statt. Bei dem Modell der
Einzelin-tegration besuchen ein bis zwei Kinder mit Förderbedarf die
gleiche Klasse wie Kinder ohne Förderbedarf. Die Schülerinnen und
Schüler werden stundenweise sonderpäda-gogisch unterstützt.
Eine
effektive Zusammenarbeit im Klassenteam ist für die Qualität des
inklusiven Un-terrichts unerlässlich. Daher setzt sich ein Tutorenteam
immer aus zwei Lehrkräften zusammen. Eine sonderpädagogische Lehrkraft
dient dem Klassenteam als fester An-sprechpartner oder gehört selbst dem
Tutorenteam an. Bei Bedarf unterstützen Integ-rationshelferinnen und
Integrationshelfer zusätzlich einzelne Schülerinnen und Schü-ler der
Lerngruppe. Durch eine intensive gemeinsame Vor- und Nachbereitung des
Teams sowohl im Hinblick auf den Unterricht als auch auf die
kontinuierliche Arbeit mit den Förderplänen können Ressourcen geschaffen
werden, die allen Kindern der Klasse zu Gute kommen.
2.1
Unterrichts- und Kooperationsformen
In den Inklusionsklassen wird
so häufig wie möglich eine Doppelbesetzung von Lehr-kräften
gewährleistet. Diese kontinuierliche, verlässliche, pädagogische
Besetzung für alle Schülerinnen und Schüler schafft eine vertrauensvolle
Lernatmosphäre, die wiede-rum als Basis für eine inklusive Beschulung
von Kindern und Jugendlichen mit Unter-stützungsbedarf anzusehen ist.
Durch gegenseitigen Respekt, verlässlich eingehaltenen Regeln,
Verantwortungsübernahme und Fürsorge wird ein lernförderliches Klima
ge-schaffen, dass der Differenz der Kinder Rechnung trägt und
Verschiedenheit als Res-source betrachtet. Um diesen Grundsätzen gerecht
zu werden, ist für die Zusammen-arbeit unterschiedlicher Professionen
die Kooperation und Teamarbeit innerhalb des Unterrichts unverzichtbar.
Doppelbesetzung erfolgt an der igis in folgenden Formen:
team
teaching
Lehrkräfte der allgemeinen Schule und sonderpädagogische
Lehrkräfte führen den Unterricht mit allen Schülerinnen und Schülern
gemeinsam durch. Das kann heißen, dass sie gemeinsam oder abwechselnd
die Führung übernehmen.
supplemental teaching
Eine Lehrkraft
führt die Unterrichtsstunde durch, die andere bietet zusätzliches
Mate-rial und differenzierte Hilfen für diejenigen Schülerinnen und
Schüler an, die den Stoff so nicht bewältigen können.
remedial
teaching
Eine Lehrkraft unterrichtet die Gruppe von Schülerinnen und
Schülern, die andere arbeitet mit denjenigen, die auf einem anderen
Leistungsniveau operieren.
parallel teaching
Jede Lehrkraft
unterrichtet eine Klassenhälfte, beide beziehen sich auf dieselben
Inhal-te.
station teaching
Der Unterrichtsinhalt wird in
zwei Bereiche aufgeteilt. Es werden zwei Gruppen gebil-det, die zuerst
von der einen, dann von der anderen Lehrkraft unterrichtet werden.
Methoden und Unterrichtsformen werden auf die jeweiligen
individuellen Lernvoraus-setzungen abgestimmt. Besonders geeignet für
heterogene Lerngruppen sind einer-seits offene Unterrichtsformen, in
denen Kinder ihren Lernprozess selbstständig und eigenverantwortlich
gestalten, sowie andererseits stärker strukturierte geschlossene
Unterrichtsformen, mit Hilfe derer die besonderen Bedürfnisse von
Kindern mit son-derpädagogischem Unterstützungsbedarf berücksichtigt
werden. Welche der Unter-richtsformen bzw. -methoden jeweils zur
Anwendung kommen, ist abhängig von der Heterogenität der Klasse und der
aktuellen Lernsituation. Eine Strukturierung des Un-terrichts in Bezug
auf Prozess-, Ziel- und Inhaltsklarheit, Ritualen und Freiräumen sorgt
für einen hohen Anteil echter Lernzeit (vgl. Meyer 2009, 17).
2.2
Vertretungsbedarf
Gesamtschulischer Vertretungsbedarf wird nicht
dadurch gesichert, dass die oben be-schriebene Doppelbesetzung innerhalb
der Inklusionsklassen aufgelöst wird. Die Schulorganisation verpflichtet
sich dem Grundsatz, dass die Besetzung mit zwei Lehr-kräften nur dann
aufgelöst wird, wenn in einer anderen Klasse die Betreuung nicht mehr
gewährleistet werden kann. Wird eine Doppelbesetzung als dauerhafte
Vertre-tungsreserve genutzt, prüft dies die Schulorganisation.
Besondere Regelungen bezüglich einer/eines Schülerin und Schülers mit
Unterstüt-zungsbedarf bezogen auf die Vertretungssituation mit nur einer
Lehrkraft gilt es im Förderplan aufzuführen.
3. Individuelle
Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpä-dagogischem
Unterstützungsbedarf
Die Lehrkräfte, die Schüler und
Schülerinnen mit Unterstützungsbedarf unterrichten, erstellen nach
Beratung mit allen an der Förderung beteiligten Personen einen
indivi-duellen Förderplan. Sie überprüfen ihn regelmäßig und schreiben
ihn fort (vgl. § 21 Abs. 7 AO-SF). Federführend bei der Erstellung des
Förderplans ist die zuständige sonderpädagogische Lehrkraft. Zentrales
Anliegen der Förderplanung ist die Individua-lisierung aller Maßnahmen
und Hilfen. Der Förderplan wird mit der Schülerin oder dem Schüler wie
den Erziehungsberechtigten im Rahmen der Ziel- und Bilanzgesprä-che
kommuniziert. An der igis finden pro Schulhalbjahr Förderplankonferenzen
und Ziel- und Bilanzgespräche statt. Die igis verpflichtet sich einem
verbindlichen Konzept (Struktur, Layout, Zeitpunkte, Beteiligung,
Evaluation, Hinweise zu Orientierungs-grundlagen) zur Erstellung
individueller Förderpläne. Somit dokumentieren erstellte Förderpläne ein
systematisches Vorgehen, bei dem Verbindlichkeiten und Zuständig-keiten
festgelegt sind und die Verantwortung für die Weiterentwicklung der
Schülerin-nen und Schüler geteilt wird (vgl. Braun 2008, 90).
Die Umsetzung der Förderplanung bezogen auf die Fach- und
Entwicklungsbereiche findet zu weiten Teilen integriert im Unterricht
statt. Die Förderung wird realisiert durch ausgewählte Inhalte, die
Methodenwahl, den Medieneinsatz, Formen der Diffe-renzierung, Settings
und Lernarrangements, Arbeits- und Sozialformen, unterstützen-de
Angebote und Interaktionen der Lehrpersonen und Eingliederungshilfen
(vgl. Braun 2008, 100). Zusätzlich ermöglicht das Lernzeitkonzept allen
Schülerinnen und Schülern, orientiert an ihrem individuellen Lernstand,
bezogen auf die Hauptfächer Deutsch, Mathematik und Englisch zu
arbeiten. Neben individuell zugeteilten Arbeits-materialien sollen
zunehmend entsprechend differenzierte Medien in allen Klassen vorhanden
sein, um jedes Kind und jeden Jugendlichen zu fördern und zu fordern. Um
den individuellen Lernstand der Schülerinnen und Schüler zu ermitteln,
werden ent-sprechende Diagnoseverfahren eingesetzt. Neben der
individuellen Arbeit besteht in dieser Zeit auch die Möglichkeit in
Partner- oder Gruppenarbeit an Projekten tätig zu werden, wobei
jedes/jeder Schülerin und Schüler seinem Lern- und Entwicklungsstand
entsprechend eine Aufgabe findet. Bei der Projektarbeit stehen das
Interesse und die intensive sachorientierte Arbeit an einem bestimmten
Thema sowie das soziale Lernen im Vordergrund. Neben Gruppenarbeit und
projektorientierten Unterrichtsformen sind Lernzeitpläne, Freie Arbeit
und Lernen an Stationen elementarer Bestandteil die-ses offenen
Unterrichts. Begleitet wird die Lernzeit von dem Tutorenteam der Klasse.
3.1 Fächerübergreifendes Förderangebot
Lebenspraktische
Förderung:
Für Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent im
Bildungsgang Lernen oder Geistige Entwicklung unterrichtet werden,
bietet die igis ein jahrgangsübergreifendes Lernge-bot im Bereich der
Lebenspraktischen Förderung an (siehe Curriculum Lebensprakti-sche
Förderung). Hier lernen Schülerinnen und Schüler des 5., 6. und 7.
Jahrgangs sowie des 8., 9. und 10. Jahrgangs zusammen.
Kernbereiche unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Fähigkeiten
und Fertigkei-ten sind:
• Förderung der schriftsprachlichen
Kompetenzen
• Anbahnung und Vertiefung mathematischer Grundlagen
•
Förderung der Selbständigkeit
• Erwerb von lebenspraktischen
Fähigkeiten
• Berufsvorbereitung
Das fächerübergreifende
Lernangebot verfolgt das Ziel, Lerninhalte in einer ritualisier-ten
basalen Struktur erfahrbar zu machen und die Schülerinnen und Schüler
mit son-derpädagogischem Unterstützungsbedarf zu befähigen,
Anforderungen des (Schul-) Alltags eigenverantwortlicher zu verrichten.
Frühtreff/Bewegungsangebot:
Im Frühtreff haben zieldifferente Schülerinnen und Schüler des 5.,
6. und 7. Jahrgangs die Möglichkeit eines gemeinsamen Starts in den
Schultag. Zusammen mit einer Sonderpädagogin kommen einige Schüler*innen
morgens in einer kleinen jahrgangsübergreifenden Gruppe zusammen, um miteinander
zu sprechen und einander Fragen zu stellen. Nich zuletzt steht
das gemeinsame Bewegen und Durchatmen im Fokus, sodass einem positiven
Start in den Tag nichts im Wege steht.
Offene Werkstatt:
Das Konzept „Offene Werkstatt“ bietet
Schülerinnen und Schüler ein Lern- und Ent-wicklungsfeld, dass auf
praktische und handlungsorientierte Angebote zurückgreift. Die Arbeiten
sind zunehmend mit realistischen Aufträgen verbunden, um nachhaltig,
effektiv und authentisch zu motivieren. Es wird gemeinsam unter Leitung
des Hand-werkmeisters ein realitätsnahes Betriebsklima geschaffen, um
auch ein Gefühl vom Er-werbsleben/Ausbildungsverhältnis zu vermitteln.
Schwerpunkte:
• Individuelle Begleitung der Entwicklung von
klassischen Kompetenzen (Pünkt-lichkeit, Ehrlichkeit und Fleiß)
•
Gruppendynamisches Arbeiten
• Ausbau der Anbindung an die Schule
•
Raum zum „Wohlfühlen“ als Ausgangslage für persönlichen Erfolg,
Perspektive und Vision
• Erlangen von Erfolgserlebnissen
•
Entwicklung der Berufsfähigkeit
3.2 Individuelle Einzel- und
Kleingruppenförderung
Den Inklusionsklassen stehen zwei
Differenzierungsräume zur Verfügung. Hier können Kinder Ruhe und
Erholung finden sowie in Einzel- oder Kleingruppenarbeit ihrem
Un-terstützungsbedarf entsprechend individuell gefördert und gefordert
werden. Dies kann sich sowohl auf bestimmte Fachbereiche als auch auf
Entwicklungsbereiche wie Emotionalität, Sozialverhalten, Motorik,
Sensorik, Kognition und Kommunikation bezie-hen.
3.3
Eingliederungshilfe – Einsatz von Schulbegleiterinnen und –begleitern
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch
XII (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII
(§35a Abs. 1 in Verbindung mit Absatz 3 SGB VIII) gehören u.a. Hilfen zu
einer angemessenen Schulbildung für Kinder und Jugendliche mit
Behinderungen und somit auch der Einsatz von Integrationshel-fern und
-helferinnen in der Schule. Integrationshelfer und -helferinnen
unterstützen Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer
Behinderung in der allgemeinen Schule im schulischen Alltag, orientiert
an ihren Bedürfnissen. Die individuelle Unter-stützung erfolgt immer mit
Blick auf die Förderung der Selbstständigkeit und Lernpro-zesse des
Schülers und der Schülerin sowie die Förderung der Integration in die
Klas-sen- und Schulgemeinschaft.
Der Antrag auf
Eingliederungshilfe erfolgt durch die Erziehungsberechtigten (je nach
Zuständigkeit beim Jugendamt, Sozialamt oder der Krankenkasse). Dabei
können die einzelnen Voraussetzungen, die seitens der zuständigen Ämter
für eine Antragstellung erfüllt sein müssen, regional unterschiedlich
sein. Folgende Links sind für die Antrags-stellung hilfreich:
Eingliederungshilfe
http://www.stadt-koeln.de/service/adressen/eingliederungshilfe#
Amt für Soziales und Senioren - Eingliederungshilfe (EH)
https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00072/index.html
Sind
Schülerinnen und Schüler gemäß §35a SGB VIII und §§53 &54SGB XII auf
eine Eingliederungshilfe angewiesen, steht die Schule in einem
verlässlichen Kontakt zu Leistungsträgern.
4. Das engere
sonderpädagogische Arbeitsfeld
Folgende Arbeitsfelder gehören zu
den engeren sonderpädagogischen Aufgabenberei-chen einer inklusiven
Schulkultur: Diagnostik, Förderung im Unterricht und Beratung. Dabei ist
die Aufteilung und Verteilung dieser Bereiche ebenso schul- und
klassenspe-zifisch geregelt wie die Kriterien der Zusammenarbeit
zwischen allgemeinen Lehr-kräften und sonderpädagogischen Lehrkräften:
Mit Wirkung des ersten Gesetzes zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention sind alle Lehrkräfte einer Schule für die
individuelle Förderung zuständig, auch für die Schülerinnen und Schüler,
die einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben. Der aktive
Einbezug von sonder-pädagogischem Wissen und die Berücksichtigung der
sonderpädagogischen Expertise für den Unterricht in heterogenen
Lerngruppen ist eine neue Querschnittsaufgabe der Schulen des
Gemeinsamen Lernens (vgl. BezReg Düsseldorf 2015, 29 ff).
4.1
Sonderpädagogische Sprechstunde
Um dem oben beschriebenen
Aufgabenbereich der Beratung Rechnung zu tragen, bie-ten die
Sonderpädagoginnen den Lehrerinnen und Lehrern, den
Integrationshelferin-nen und -helfern wie den Erziehungsberechtigten der
igis individuelle Termine für gezielte sonderpädagogische Beratung mit
der Fokussierung auf inklusive Fragestellun-gen an.
Um dem oben
beschriebenen Aufgabenbereich der Beratung Rechnung zu tragen, bie-ten
die Sonderpädagoginnen den Lehrerinnen und Lehrern, den
Integrationshelferin-nen und -helfern wie den Erziehungsberechtigten der
igis an individuell vereinbarten Terminen gezielte sonderpädagogische
Beratung mit der Fokussierung auf inklusive Fragestellungen an. Auch
findet ein Austausch der Lehrkräfte hinsichtlich von Behin-derung
bedrohter Schülerinnen und Schüler in dieser Sprechstunde statt:
Beschrei-bung der gemachten Beobachtungen, Vorschläge zu speziellen
didaktischen und me-thodischen Vorgehensweisen und Informationen über
bewährtes, ökonomisch einsetz-bares Fördermaterial sowie der
Formulierung eines Nachteilsausgleiches, werden the-matisiert. Die
Intervention in Krisensituationen ggf. in Zusammenarbeit mit dem
Bera-tungsteam und der Schulsozialarbeit findet ebenfalls ihren Platz.
4.2 Fachkonferenz Sonderpädagogik
Die regelmäßig stattfindenden
Fachkonferenzen sind als unverzichtbare Voraussetzung für ein
schulinternes Konzept zum Gemeinsamen Lernen zu betrachten. Grundfragen
des Unterrichtens in einem integrativen Schulsystem werden hier
erörtert. Prinzipien der Unterrichtsgestaltung,
Differenzierungsmaßnahmen und Beurteilungskonzepte sowie schulinterne
Curricula werden diskutiert und in Absprache mit der Schulleitung
festgelegt. Ein weiteres Thema der Fachkonferenz ist die Gestaltung der
Zusammenar-beit in multiprofessionellen Teams einschließlich der
Aufgabenverteilungen.
4.3 Kooperation mit außerschulischen Partnern
Eine enge Vernetzung mit den unterschiedlichen an der Erziehung und
Bildung betei-ligten Fachleuten ist Ziel. Dazu gehören Ärzte,
Psychologen, die verschiedenen Thera-peuten aus den Bereichen Logopädie,
Ergotherapie, Physiotherapie, Psychotherapie, Lerntherapie sowie den
Pädagogen aus der Erziehungsberatung des Jugendamtes. Die Kooperation
mit anderen Fachdiensten wie dem Schulpsychologischen Dienst wird
re-gelmäßig wahrgenommen. Wichtig ist auch der kollegiale Austausch mit
anderen Schu-len und Einrichtungen des Gemeinsamen Lernens. Die
Vernetzung der sonderpädago-gischen Lehrkräfte auf Kreisebene ist
bedeutsam für die Weiterentwicklung des inklu-siven Gedankens: Neben der
Teilnahme an Dienstbesprechungen mit den Inklusions-fachberatern des
Schulamtes, Arbeitskreisen zur Inklusion, Tagungen und Fortbildun-gen,
werden viele Informationen auch über die GL-Post des Schulamtes
weitergereicht.
5. Inklusion als Aufgabe der
Schulentwicklung
Als Gesamtschule auf dem Weg zur Inklusion ist
der Umgang mit Vielfalt als Prozess zu betrachten. Gelingensfaktoren
inklusiver Schulentwicklungsprozesse sind unter den Termini Anspruch,
Wirksamkeit und Leistbarkeit permanent zu überprüfen. Notwen-dige
sächliche, personelle, räumliche und materielle Voraussetzungen müssen
weiter-hin geschaffen werden.
5.1 Fortbildungsbedarf
Um den
Erfordernissen der Bildungs- und Erziehungsarbeit in den
Inklusionsklassen professionell zu begegnen und die Einarbeitung in
fachfremde und sonder-pädagogische Inhalte, Fachdidaktiken und -methoden
zu gewährleisten, sieht das Kol-legium der igis folgende
Fortbildungsschwerpunkte:
• Gestaltung eines inklusiven
Unterrichts, in dem alle Schülerinnen und Schüler ihre optimale Lern-
und Entwicklungsergebnisse erreichen
• Entwicklung von tragfähigen
Team- und Kooperationsstrukturen mit allen am Unterricht und an der
Schule Beteiligten
Konkrete Fortbildungsvorhaben vom
Kompetenzteam Köln und dem Schulpsychologi-schen Dienst werden
regelmäßig durchgeführt.
5.2 Ausstattung
Die Schulleitung
strebt in Zusammenarbeit mit den Fachkonferenzen an, dass die
Schulausstattung den neuen Anforderungen des Gemeinsamen Lernens
angepasst wird. Offene Fragen und Hinweise an den Schulträger und die
Schulaufsicht:
• Die baulichen Maßnahmen im Schulgebäude sollten
so angelegt sein, dass die Schule Schülerinnen und Schüler aller
Förderschwerpunkte aufnehmen kann (Aufzug, Barrierefreiheit im gesamten
Gebäude, angemessene Sanitär-ausstattung, Beschriftung und Kennzeichnung
für Menschen mit Sehbehin-derung).
Bei allen geplanten Maßnahmen
ist darauf zu achten, dass
• Kinder und Jugendliche mit und ohne
Behinderungen an unserem Lernort ih-ren Bedürfnissen und Ansprüchen
entsprechend lernen,
• die notwendige Qualität und der erforderliche
Umfang der Unterstützung für al-le Kinder und Jugendlichen gesichert
sind,
• die Zusammenarbeit aller an der Förderung des jeweiligen
Kindes bzw. Jugend-lichen beteiligten Personen und Einrichtungen
gewährleistet sind,
• sonderpädagogische Bildungs-, Beratungs- und
Unterstützungsangebote ein hochwertiges gemeinsames Lernen ermöglichen.
(vgl. KMK Empfehlungen „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen
mit Behinderungen in Schulen“, 2011)
Thomas Kalla
Inklusionskoordinator
igis Köln – Integrierte Gesamtschule Innenstadt
Frankstraße 26
50676 Köln
Tel: 0221 – 355 831 -13
Fax: 0221
– 355 831 -21
Mail: kalla@igis-koeln.de
www.igis-koeln.de
igis (Sekundarstufe I)
Frankstraße 26
50676 Köln
Tel.: 0221 - 355 831 28
Fax: 0221 - 355 831 21