Konzepte


LRS-Konzept

Förderkonzept für Schüler:innen der Sekundarstufe I mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben

1. Vorwort der Schule

Jede:r Schüler:in hat das Recht auf individuelle Förderung. Dieser Festlegung des § 1 des NRW-Schulgesetzes fühlt sich die IGIS Köln in besonderer Weise verpflichtet. Kollegium und Schulleitung verstehen hierunter sowohl die Forderung begabter und lernstarker Schüler:innen als auch die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten. Ein Teil unserer Schülerschaft hat mit besonderen Problemen beim Erlernen der Schriftsprache zu kämpfen. Für sie stellt das flüssige Lesen oder das regelgerechte Schreiben eine große Hürde dar, die nur mit erheblicher Anstrengung überwunden werden kann. Um diesen Schüler:innen zu helfen, hat die IGIS Köln ein umfassendes und systematisch entwickeltes Maßnahmenpaket geschnürt, das im Folgenden ausführlich dargestellt wird.

2. Einleitung

Die igis Köln folgt selbstverständlich der schulrechtlichen Vorgabe, dass alle Schüler:innen die besondere Schwierigkeiten haben, unter die Regelungen des sog. ‚LRS-Erlasses’ fallen. Diese Schülergruppe wird also bei uns besonders gefördert, erhält bei Klassenarbeiten bei Bedarf einen Nachteilsausgleich und ihre Rechtschreibleistungen werden nicht bewertet. Wie festgestellt wird, wer unter den Erlass fällt, ist im Kapitel ‚Feststellung der LRS’ geregelt.

3. Rechtliche Grundlagen

Für die Fragen, wie die Schulen in NRW mit lese- und rechtschreibschwachen Kindern und Jugendlichen umgehen sollen, liegt eine Reihe von schulrechtlich relevanten Vorgaben und Hinweisen vor. Wir halten es für wichtig, dass alle am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten die Regelungen kennen und umsetzen. Manche der Vorgaben sind eindeutig, andere hingegen lassen Spielräume offen. Unser Konzept soll dazu beitragen, einerseits die Pflichten und Rechte aller Mitwirkenden eindeutig darzustellen. Weiterhin soll verdeutlicht werden, wie die IGIS Köln die in den rechtlichen Vorgaben eröffneten Spielräume ausfüllt.

Die wichtigsten rechtlichen Vorgaben sind: · sog. LRS-Erlass, Bass 14-01

  • Schulgesetz NRW § 1
  • Schulgesetz NRW § 2 Absatz 4
  • Das Recht auf Nachteilsausgleich leitet sich aus folgenden Gesetzen ab: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 3 Absatz 3, SGB IX § 126 Absatz 1, UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Artikel 24 Absatz 2
  • die jeweilige Ausbildungs- und Prüfungsordnung für NRW
  • „Arbeitshilfen: Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schüler:innen
  • mit Behinderung, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und / oder besonderen Auffälligkeiten“ – für die jeweiligen Schulstufen – veröffentlicht im Bildungsportal des Landes NRW

4. Feststellung der LRS

Unsere Aufgabe ist es, Schüler:innen zu identifizieren, die Schwierigkeiten im Lesen oder in der Rechtschreibung haben. In Zusammenarbeit zwischen Deutschlehrkraft, Förderlehrkraft und dem LRS-Beauftragten wird im 1. Quartal der 5. Klasse festgestellt, welche Kinder betroffen sind.

Der LRS-Beauftragte nimmt beratend an den 1. Quartalskonferenzen im 5. Jahrgang teil. Für höhere Jahrgänge, in denen Schüler:innen im Vorjahr unter den LRS-Erlass fielen, wird besprochen, ob dies fortgesetzt werden soll. Die Entscheidung darüber trifft die Deutschlehrkraft. Das Hauptkriterium ist, dass die Lese- und/oder Rechtschreibleistungen über mindestens drei Monate hinweg unzureichend sind (LRS-Erlass).

Die Schule ist nicht verpflichtet, einen LRS-Test durchzuführen, jedoch halten wir einen solchen für sinnvoll, um Betroffene frühzeitig zu erkennen. Ein ärztliches Attest ist nicht vorgeschrieben, aber es kann empfohlen werden, einen Facharzt aufzusuchen.

Unser Feststellungsverfahren sieht wie folgt aus:

  • Durchführung der Münsteraner Rechtschreibanalyse zu Schuljahresbeginn für die gesamte 5. Klasse und bereits betroffene Schüler:innen in höheren Jahrgängen,
  • Besprechung der Ergebnisse durch Deutschfachkräften, Förderlehrkräfte und den LRS- Beaauftragten
  • Beobachtung und Prüfung der Rechtschreibleistungen im 1. Quartal
  • Beobachtung von Arbeits- und Sozialverhalten sowie Lernmotivation
  • Bewertung der Leistung in Deutsch, Fremdsprachen und Vergleich mit anderen Fächern · Einbeziehung externer Gutachten falls vorhanden
  • Überprüfung von Grundschulakten und- Zeugnissen auf LRS-relevante Hinweise (nur 5. Jahrgang)

5. Förderung

Grundlage für die Fördermaßnahmen an der igis sind vor allem die Vorgaben des sog. LRS-Erlasses. Eine Lese- und Rechtschreibförderung findet im Fach Deutsch und den Fremdsprachen im Rahmen des Klassenverbands durch differenzierte Aufgaben und Übungen statt, die im Fachunterricht oder in der Lernzeit erledigt werden. Außerdem bieten wir eine AG an, in der betroffene Kinder lernen, ihre Schwierigkeiten zu überwinden. Neben den Maßnahmen der inneren Differenzierung achten wir auch auf den Abbau von Hürden, beispielsweise bei der Textformatierung (größerer Zeilen- und Zeichenabstand, LRS-freundlicher Schriftsatz, Verzicht auf Überfrachtung der Arbeitsblätter usw.).

Der Erfolg der Fördermaßnahmen wird jährlich mit der Münsteraner Rechtschreibanalyse überprüft. Auch wenn die LRS-Förderung vornehmlich in Deutsch und den Fremdsprachen durchgeführt wird, sehen es alle Lehrkräfte der IGIS als ihre Aufgabe an, lese- und rechtschreibschwache Kinder besonders zu fördern. Neben der Verbesserung der Rechtschreib- und Leseleistung unterstützen die Lehrkräfte aller Fächer die betroffenen Schüler:innen dabei,

  • Selbstvertrauen (wieder) aufzubauen
  • Begleiterscheinungen wie z.B. Verzweiflung, Frustration, Schulangst, Prüfungsangst und Stress abzubauen
  • sich ihrer Stärken bewusst zu werden und ihre Resilienz zu fördern
  • Schule als Ort zu erleben, an dem sie sich wohl fühlen und ernst genommen werden, sollten wir erkennen, dass die schulischen Maßnahmen allein nicht ausreichen, suchen
  • wir den Kontakt zu den Erziehungsberechtigten, um zu besprechen, welche außerschulischen Fördermaßnahmen in Frage kommen.

6. Nachteilsausgleich und Notenschutz

Die igis folgt im Rahmen der Leistungsmessung den entsprechenden Vorgaben des sog. LRS-Erlasses, der für lese- und rechtschreibschwache Schülerinnen und Schüler zwei besondere Regelungen vorsieht, den Nachteilsausgleich und ein Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung (den sog. Notenschutz).

Schüler:innen, die trotz Förderung weiterhin besondere Schwierigkeiten mit dem Lesen oder der Rechtschreibung haben und somit unter den Erlass fallen, wird an der IGIS bei Bedarf ein Nachteilsausgleich (NA) gewährt. Damit soll eine Chancengleichheit bei der Leistungsmessung hergestellt werden. Die Art des Nachteilsausgleichs wird individuell auf die betroffene Person abgestimmt. Als Prinzip gilt, dass der NA so gestaltet sein muss, dass der individuelle Nachteil auch tatsächlich ausgeglichen wird.

Der Nachteilsausgleich kann auf verschiedene Weisen umgesetzt werden, z.B. durch eine Zeitverlängerung, durch die Benutzung eines Laptops, durch eine besonders geeignete Formatierung von Texten usw. Bei der Entscheidung, welcher Nachteilsausgleich angemessen ist, sind die Lehrkräfte auf die unterstützende Beratung der Erziehungsberechtigten angewiesen.

Der Nachteilsausgleich wird in allen Fächern bei schriftlichen Übungen (Lernzielkontrollen, Vokabeltests usw.) und bei Klassenarbeiten gewährt. Dies betrifft wegen der Textaufgaben auch das Fach Mathematik. Die zweite per Erlass vorgesehene Maßnahme ist der sog. Notenschutz. Dementsprechend wird die Rechtschreibleistung bei der Bewertung von Tests und Klassenarbeiten nicht berücksichtigt. Dies gilt für alle Fächer.

7. Zeugnisse

Im Zeugnis werden die Lese- und Rechschreibleistungen zurückhaltend gewichtet. Die Gewährung eines Nachteilsausgleich wird in keinem Fall auf dem Zeugnis vermerkt. Bei engen Entscheidungen über Erteilung von Abschlüssen geben die Rechtschreibleistungen nicht den Ausschlag.

8. Kommunikation und Kooperation

Ein ganz wichtiger Schlüssel zum Erfolg ist für uns der Austausch und die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, d.h. mit Kolleg:innen, Schüler:innen, Eltern und ggf. außerschulischen Therapeut:innen.

Gespräche mit allen Beteiligten finden nach Bedarf statt und dienen dazu, ein gemeinsames Vorgehen zu planen. Falls die Schülerin oder der Schüler sich in einer außerschulischen Therapie befindet, ist es uns hinsichtlich einer optimalen Förderung wichtig, eine Verzahnung von Therapie und Unterricht stattfinden zu lassen. Damit wir dies umsetzen und anwenden können, ist eine Schweigepflichtentbindung durch die Erziehungsberechtigten erforderlich.

Die Gespräche dienen dazu, ein verbindliches Förderkonzept zu erstellen und einen geeigneten Nachteilsausgleich festzulegen. Dieser Nachteilsausgleich ist für alle Lehrkräfte verbindlich. Von daher ist die Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen unerlässlich. Wird bei einem Schüler oder einer Schülerin eine LRS im Sinne des Erlasses in der Quartalskonferenz festgelegt, werden bei dieser Gelegenheit auch der Notenschutz und die Art des Nachteilsausgleichs festhalten.

Immer zu Beginn des Schuljahrs überprüft die Schule, ob die Fördermaßnahmen und der Nachteilsausgleich angepasst werden müssen. Dies erfolgt bei uns auch ggf. in Absprache mit außerschulischen Therapeuten. Die Gespräche werden protokolliert.
Für uns ist es wichtig, den Eltern Rückmeldungen zu geben und mit ihnen im Gespräch zu bleiben, um so Vertrauen aufzubauen.

9. Fortbildung

Die Lehrkräfte der igis nehmen an verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen teil, um zur Entwicklung und Umsetzung des LRS-Förderkonzepts beizutragen. Auch in Zukunft werden vor allem die Deutsch- und Fremdsprachenlehrkräfte ihre Kompetenzen im Umgang mit lese- und rechtschreibschwachen Kindern und Jugendlichen weiter verbessern.

9. Fortbildung

Die Lehrkräfte der igis nehmen an verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen teil, um zur Entwicklung und Umsetzung des LRS-Förderkonzepts beizutragen. Auch in Zukunft werden vor allem die Deutsch- und Fremdsprachenlehrkräfte ihre Kompetenzen im Umgang mit lese- und rechtschreibschwachen Kindern und Jugendlichen weiter verbessern.


Inklusionskonzept

Auf dem Weg zur Inklusive an der igis

1. Rechtliche Rahmenbedingungen

1.1 Einrichtung

Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz und der Ausbildungsordnung sonder- pädagogischer Förderung hat das Land Grundsätze zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich verankert.

Gemäß § 20 Abs. 3 SchulG NRW wird in der allgemeinen Schule der Unterricht als Gemeinsames Lernen für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Klassenverband oder in der Lerngruppe erteilt.

1.2 Aufnahme

Die Aufnahme der Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf findet als eigenständiges Aufnahmeverfahren gem. § 1 Abs. 4 APO-SI im Rahmen des Aufnahmezyklus der igis aller Schülerinnen und Schüler statt.

Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren ist in Abstimmung mit dem Schulträger gestaltet. Eine Aufnahmekapazität für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird bestimmt.

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen von Schüler:innen mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung die Kapazität der Schule, wird im Einzelfall über die Aufnahme entschieden.

1.3 Förderschwerpunkte

Schüler:innen, die aufgrund einer Behinderung oder wegen einer Lern- oder Entwicklungsstörung besondere Unterstützung benötigen, werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert (vgl. § 19 Abs. 1 und 2 SchulG NRW). Die sonderpädagogische Förderung umfasst die Förderschwerpunkte: Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung.

Die igis zeigt sich offen gegenüber allen Förderschwerpunkten und setzt sich weiterhin dafür ein, dass sächliche, personelle, materielle und räumliche Bedingungen für eine inklusive Beschulung am Standort geschaffen werden. Die bauliche Struktur verfügt jedoch leider über keine Barrierefreiheit.

2. Organisatorische Rahmenbedingungen

Um für eine größtmögliche Einbindung aller Schüler:innen in den Klassenverband zu sorgen, finden an der igis zwei unterschiedliche Inklusionsmodelle ihren Platz. Bis zu sechs Schüler:innen mit unterschiedlichem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf werden in eine Inklusionsklasse bei einer Gesamtstärke von bis zu 26 Kindern aufgenommen. In zwei von vier Jahrgangsklassen findet Gemeinsames Lernen in Form von Inklusionsklassen statt. Bei dem Modell der Einzelintegration besuchen ein bis zwei Kinder mit Förderbedarf die gleiche Klasse wie Kinder ohne Förderbedarf. Die Schüler:innen werden stundenweise sonderpädagogisch unterstützt.

Eine effektive Zusammenarbeit im Klassenteam ist für die Qualität des inklusiven Unterrichts unerlässlich. Daher setzt sich ein Tutorenteam immer aus zwei Lehrkräften zusammen. Eine sonderpädagogische Lehrkraft dient dem Klassenteam als fester Ansprechpartner oder gehört selbst dem Tutorenteam an. Bei Bedarf unterstützen Integrationshelferinnen und Integrationshelfer zusätzlich einzelne Schüler:innen der Lerngruppe. Durch eine intensive gemeinsame Vor- und Nachbereitung des Teams sowohl im Hinblick auf den Unterricht als auch auf die kontinuierliche Arbeit mit den Förderplänen können Ressourcen geschaffen werden, die allen Kindern der Klasse zu Gute kommen.

2.1 Unterrichts- und Kooperationsformen

In den Inklusionsklassen wird so häufig wie möglich eine Doppelbesetzung von Lehrkräften gewährleistet. Diese kontinuierliche, verlässliche, pädagogische Besetzung für alle Schüler:innen schafft eine vertrauensvolle Lernatmosphäre, die wiederum als Basis für eine inklusive Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf anzusehen ist. Durch gegenseitigen Respekt, verlässlich eingehaltenen Regeln, Verantwortungsübernahme und Fürsorge wird ein lernförderliches Klima geschaffen, dass der Differenz der Kinder Rechnung trägt und Verschiedenheit als Ressource betrachtet. Um diesen Grundsätzen gerecht zu werden, ist für die Zusammenarbeit unterschiedlicher Professionen die Kooperation und Teamarbeit innerhalb des Unterrichts unverzichtbar. Doppelbesetzung erfolgt an der igis in folgenden Formen:

team teaching
Lehrkräfte der allgemeinen Schule und sonderpädagogische Lehrkräfte führen den Unterricht mit allen Schüler:innen gemeinsam durch. Das kann heißen, dass sie gemeinsam oder abwechselnd die Führung übernehmen.

supplemental teaching
Eine Lehrkraft führt die Unterrichtsstunde durch, die andere bietet zusätzliches Material und differenzierte Hilfen für diejenigen Schüler:innen, die den Stoff so nicht bewältigen können.

remedial teaching
Eine Lehrkraft unterrichtet die Gruppe von Schülerinnen und Schülern, die andere arbeitet mit denjenigen, die auf einem anderen Leistungsniveau operieren.

parallel teaching
Jede Lehrkraft Unterricht eine Klassenhälfte, beide beziehen sich auf dieselben Inhalte

station teaching
Der Unterrichtsinhalt wird in zwei Bereiche aufgeteilt. Es werden zwei Gruppen gebildet, die zuerst von der einen, dann von der anderen Lehrkraft unterrichtet werden.

Methoden und Unterrichtsformen werden an individuelle Lernvoraussetzungen angepasst. Offene Unterrichtsformen ermöglichen eigenständiges Lernen, während strukturierte Formen die Bedürfnisse von Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf berücksichtigen. Die Wahl hängt von der Klassen-Heterogenität und Lernsituation ab. Klare Strukturierung bezüglich Prozess, Ziel, Inhalt, Ritualen und Freiräumen fördert effektive Lernzeit.

2.2 Vertretungsbedarf

Gesamtschulischer Vertretungsbedarf wird nicht dadurch gesichert, dass die oben beschriebene Doppelbesetzung innerhalb der Inklusionsklassen aufgelöst wird. Die Schulorganisation verpflichtet sich dem Grundsatz, dass die Besetzung mit zwei Lehr- kräften nur dann aufgelöst wird, wenn in einer anderen Klasse die Betreuung nicht mehr gewährleistet werden kann. Wird eine Doppelbesetzung als dauerhafte Vertretungsreserve genutzt, prüft dies die Schulorganisation.

Besondere Regelungen bezüglich Schüler:innen mit Unterstützungsbedarf bezogen auf die Vertretungssituation mit nur einer Lehrkraft gilt es im Förderplan aufzuführen.

3. Individuelle Förderung bei Unterstützungsbedarf

Lehrkräfte, die Schüler:innen mit Unterstützungsbedarf unterrichten, erarbeiten individuelle Förderpläne nach Rücksprache mit allen Beteiligten. Diese werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Die sonderpädagogische Lehrkraft trägt die Hauptverantwortung für die Planung.

Ziel ist eine Individualisierung von Hilfsmaßnahmen, die im Rahmen von Ziel- und Bilanzgesprächen mit den Schüler:innen und ihren Erziehungsberechtigten kommuniziert werden. Halbjährliche Förderplankonferenzen und Gespräche sind Teil des Prozesses. Die igis hat ein verbindliches Konzept für die Erstellung individueller Förderpläne etabliert, um ein systematisches Vorgehen mit klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sicherzustellen.

Die Umsetzung der Förderplanung erfolgt weitgehend integriert im regulären Unterricht. Dies umfasst spezifische Inhalte, Methodenauswahl, Einsatz von Medien, Differenzierungsformen, Lernarrangements, Sozialformen, unterstützende Angebote und Lehrer-Schüler-Interaktionen. Zudem ermöglicht das Lernzeitkonzept den Schüler:innen individuelles Arbeiten in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch, unter Verwendung differenzierter Materialien und Medien. Diagnoseverfahren helfen, individuelle Lernstände zu bestimmen.

Während der Lernzeit können Schüler:innen an Projekten arbeiten, in Gruppen oder partnerschaftlich. Dabei steht themenbezogenes Interesse und soziales Lernen im Fokus. Gruppenarbeit, Projektmethoden, Lernzeitpläne, freies Arbeiten und Stationslernen sind integrale Elemente dieses offenen Ansatzes, begleitet durch das Tutorenteam der Klasse.

3.1 Fächerübergreifendes Förderangebot

Für Schüler:innen im Bildungsgang Lernen oder Geistige Entwicklung bietet die igis ein jahrgangsübergreifendes Lernangebot im Bereich Lebenspraktische Förderung (siehe Curriculum Lebenspraktische Förderung). Dabei lernen Schüler:innen aus den Jahrgängen 5 bis 10 gemeinsam.

Kernbereiche unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten sind:

  • Förderung der schriftsprachlichen Kompetenzen
  • Anbahnung und Vertiefung mathematischer Grundlagen · Förderung der Selbständigkeit
  • Erwerb von lebenspraktischen Fähigkeiten
  • Berufsvorbereitung

Das fächerübergreifende Lernangebot verfolgt das Ziel, Lerninhalte in einer ritualisierten basalen Struktur erfahrbar zu machen und die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zu befähigen, Anforderungen des (Schul-) Alltags eigenverantwortlicher zu verrichten.

Frühtreff/Bewegungsangebot
Im Frühtreff haben zieldifferente Schülerinnen und Schüler des 5., 6. und 7. Jahrgangs die Möglichkeit eines gemeinsamen Starts in den Schultag. Zusammen mit einer Sonderpädagogin kommen einige Schüler*innen morgens in einer kleinen jahrgangsübergreifenden Gruppe zusammen, um miteinander zu sprechen und einander Fragen zu stellen. Nich zuletzt steht das gemeinsame Bewegen und Durchatmen im Fokus, sodass einem positiven Start in den Tag nichts im Wege steht.

Offene Werkstatt
Das Konzept „Offene Werkstatt“ bietet Schüler:innen ein Lern- und Entwicklungsfeld, dass auf praktische und handlungsorientierte Angebote zurückgreift. Die Arbeiten sind zunehmend mit realistischen Aufträgen verbunden, um nachhaltig, effektiv und authentisch zu motivieren. Es wird gemeinsam unter Leitung des Handwerkmeisters ein realitätsnahes Betriebsklima geschaffen, um auch ein Gefühl vom Erwerbsleben/ Ausbildungsverhältnis zu vermitteln.

Schwerpunkte

  • Individuelle Begleitung der Entwicklung von klassischen Kompetenzen (Pünktlichkeit, Ehrlichkeit und Fleiß)
  • Gruppendynamisches Arbeiten
  • Ausbau der Anbindung an die Schule
  • Raum zum „Wohlfühlen“ als Ausgangslage für persönlichen Erfolg, Perspektive und Vision · Erlangen von Erfolgserlebnissen
  • Entwicklung der Berufsfähigkeit

3.2 Individuelle Einzel- und Kleingruppenförderung

In den Inklusionsklassen steht ein Differenzierungsraum zur Verfügung. Hier können Schüler:innen individuell gefördert und gefordert werden, sowohl in bestimmten Fachbereichen als auch in Entwicklungsaspekten wie Emotionalität, Sozialverhalten, Motorik, Sensorik, Kognition und Kommunikation.

Eingliederungshilfe wird gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs XII (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII) oder des Sozialgesetzbuchs VIII (§35a Abs. 1 in Verbindung mit Absatz 3 SGB VIII) angeboten, inklusive Unterstützung durch Integrationshelfer:innen. Diese Fachkräfte begleiten Schüler:innen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen im schulischen Alltag, mit dem Ziel, Selbstständigkeit, Lernprozesse und Integration in die Klassen- und Schulgemeinschaft zu fördern.

Der Antrag auf Eingliederungshilfe erfolgt durch die Erziehungsberechtigten und unterliegt regionalen Zuständigkeiten bei Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse. Für konkrete Anforderungen und Antragsverfahren können die folgenden Links hilfreich sein:

Eingliederungshilfe

Amt für Soziales und Senioren – Eingliederungshilfe (EH)

Sind Schüler:innen gemäß §35a SGB VIII und §§53 &54SGB XII auf eine Eingliederungshilfe angewiesen, steht die Schule in einem verlässlichen Kontakt zu dem Leistungsträger Lebenshilfe e.V.

4. Das engere sonderpädagogische Arbeitsfeld

In einer inklusiven Schulkultur umfassen die engeren sonderpädagogischen Aufgabenbereiche Diagnostik, Förderung im Unterricht und Beratung. Die Verteilung dieser Aufgaben sowie die Zusammenarbeit zwischen allgemeinen Lehrkräften und sonderpädagogischen Fachkräften sind schul- und klassenspezifisch geregelt.

Gemäß dem ersten Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind alle Lehrkräfte einer Schule für die individuelle Förderung zuständig, einschließlich Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Die Integration von sonderpädagogischem Wissen in den Unterricht heterogener Lerngruppen ist eine zentrale Aufgabe der Schulen des Gemeinsamen Lernens.

4.1 Sonderpädagogische Sprechstunde

Die Sonderpädagog:innen bieten den Lehrer:innen Integrationshelfer:innen sowie den Erziehungsberechtigten der igis individuelle Beratungstermine an. Dabei liegt der Fokus auf inklusiven Fragestellungen. In diesen Sprechstunden findet auch ein Austausch über Schüler:innen statt, die von Behinderungen betroffen sind.

Hierbei werden Beobachtungen besprochen, spezielle didaktische und methodische Ansätze vorgeschlagen sowie Informationen über effektive Fördermaterialien und den Nachteilsausgleich bereitgestellt. Die Sprechstunden dienen auch der Intervention in Krisensituationen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Beratungsteam und der Schulsozialarbeit.

4.2 Fachkonferenz Sonderpädagogik

Die regelmäßig stattfindenden Fachkonferenzen sind als unverzichtbare Voraussetzung für ein schulinternes Konzept zum Gemeinsamen Lernen zu betrachten. Grundfragen des Unterrichtens in einem integrativen Schulsystem werden hier erörtert. Prinzipien der Unterrichtsgestaltung, Differenzierungsmaßnahmen und Beurteilungskonzepte sowie schulinterne Curricula werden diskutiert und in Absprache mit der Schulleitung festgelegt.

Ein weiteres Thema der Fachkonferenz ist die Gestaltung der Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams einschließlich der Aufgabenverteilungen.

4.3 Kooperation mit außerschulischen Partnern

Unsere Schule strebt eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachleuten an, darunter Ärzt:innen, Psycholog:innen Therapeut:innen (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, Psychotherapie, Lerntherapie) und Pädagog:innen der Erziehungsberatung. Wir kooperieren auch regelmäßig mit Fachdiensten wie dem Schulpsychologischen Dienst.

Der Austausch mit anderen Schulen und Einrichtungen des Gemeinsamen Lernens sowie die Vernetzung der sonderpädagogischen Lehrkräfte auf Kreisebene sind für uns von großer Bedeutung. Dies geschieht durch Dienstbesprechungen, Arbeitskreise, Tagungen und Fortbildungen, ebenso wie durch die GL-Post des Schulamtes.

5. Inklusion als Aufgabe der Schulentwicklung

Als Gesamtschule auf dem Weg zur Inklusion ist der Umgang mit Vielfalt als Prozess zu betrachten. Gelingensfaktoren inklusiver Schulentwicklungsprozesse sind unter den Termini Anspruch, Wirksamkeit und Leistbarkeit permanent zu überprüfen. Notwen-dige sächliche, personelle, räumliche und materielle Voraussetzungen müssen weiter-hin geschaffen werden.

Um den Erfordernissen der Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Inklusionsklassen professionell zu begegnen und die Einarbeitung in fachfremde und sonderpädagogische Inhalte, Fachdidaktiken und -methoden zu gewährleisten, sieht das Kollegium der igis folgende Fortbildungsschwerpunkte:

· Gestaltung eines inklusiven Unterrichts, in dem alle Schüler:innen ihre optimale Lern- und Entwicklungsergebnisse erreichen
· Entwicklung von tragfähigen Team- und Kooperationsstrukturen mit allen am Unterricht und an der Schule Beteiligten

Konkrete Fortbildungsvorhaben vom Kompetenzteam Köln und dem Schulpsychologi- schen Dienst werden regelmäßig durchgeführt.

5.2 Ausstattung

Die Schulleitung strebt in Zusammenarbeit mit den Fachkonferenzen an, dass die Schulausstattung den neuen Anforderungen des Gemeinsamen Lernens angepasst wird. Offene Fragen und Hinweise an den Schulträger und die Schulaufsicht:

  • Die baulichen Maßnahmen im Schulgebäude sollten so angelegt sein, dass die Schule Schüler:innen aller Förderschwerpunkte aufnehmen kann (Aufzug, Barrierefreiheit im gesamten Gebäude, angemessene Sanitärausstattung, Beschriftung und Kennzeichnung für Menschen mit Sehbehinderung).

Bei allen geplanten Maßnahmen ist darauf zu achten, dass

  • Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen an unserem Lernort ihren Bedürfnissen und Ansprüchen entsprechend lernen,
  • die notwendige Qualität und der erforderliche Umfang der Unterstützung für alle Kinder und Jugendlichen gesichert sind, die Zusammenarbeit aller an der Förderung des jeweiligen Kindes bzw. Jugendlichen beteiligten Personen und Einrichtungen gewährleistet sind,
  • sonderpädagogische Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote ein hochwertiges gemeinsames Lernen ermöglichen. (vgl. KMK Empfehlungen „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“, 2011)

Antje Schultz-Pyko und Stefanie Richter
Inklusionskoordinatorinnen
igis Köln – Integrierte Gesamtschule Innenstadt Frankstraße 26
50676 Köln
Tel: 0221 – 355 831 -13
Fax: 0221 – 355 831 -21
Mail: und
www.igis-koeln.de


Lernzeitkonzept

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Tischgruppentraining

Tischgruppenmodell für effektive Teamarbeit

Unsere Schule nutzt das Tischgruppenmodell, um ein gezieltes und strukturiertes Arbeiten in Teamumgebungen zu fördern. Dieses Modell wird insbesondere in den Stufen 5 und 6 angewandt.

In den Klassenräumen werden Schüler:innen in 4er bis 6er Tischgruppen platziert. Nach einer Eingewöhnungs- und Kennenlernphase werden die Gruppen nach der ersten gemeinsamen Klassenfahrt von Tutorenteams, Förderpädagog:innen und dem Schulsozialarbeiter:innen neu zusammengestellt.

Das Tischgruppenmodell bietet optimale Möglichkeiten für das Arbeiten in heterogenen Gruppen. Hier bilden stärkere und schwächere Schüler:innen kleine Lerngemeinschaften, in denen alle SuS gegenseitig unterstützt werden.

Ziele der Tischruppenarbeit

  • Ermöglicht eine geplante und längerfristige Zusammensetzung von Schüler:innen
  • Steigert die Leistung aller Schüler:innen
  • Einzelne Mitglieder:innen sind intensiver gefordert und müssen mehr Verantwortung für den Lernprozess übernehmen
  • Das Miteinander ist lerntheoretisch die effektivste Form des Lernens, da das Zusammenfassen in eigenen Worten, eine emotionale Beteiligung, sowie das Erklären eines Sachverhaltes nachhaltig am Besten verarbeitet werden kann.
  • Das miteinander und voneinander Lernen der Lerngemeinschaften verschafft dem Lehrer mehr Zeit für eine intensivere Begleitung einzelner Schüler:innen

Parallel zum Erwerb dieser fachlichen Kompetenzen fördert die Tischgruppenarbeit:

  • Die Teamfähigkeit, Sozialkompetenz und wirkt in hohem Maß gewaltpräventiv.
  • Stärkt die Fähigkeit in Gruppen zu leben und zu arbeiten. Dies dient auch der Vorbereitung auf das Berufsleben.
  • Leistet intensive Beziehungsarbeit und ist oft Ausgangspunkt für weitere individuelle Beratungsanlässe.
  • Schafft ein vertrautes Lernklima und Sicherheit.

Praktische Umsetzung an der igis

  • Die Tischgruppen beginnen im 5. Schuljahr und bleiben bis zur 10. Klasse bestehen.
  • Die Tischgruppen bestehen aus 4 bis 6 Schüler:Innen.
  • Die Tischgruppengespräche in Klasse 5 und 6 sind verbindlich im Stundenplan verankert. Die Termine hängen in den einzelnen Klassenräumen aus, so dass sie für alle Schüler:innen, sowie Lehrer:innen ersichtlich sind.
  • Die Gespräche werden von Herrn Stermann (Schulsozialarbeiter) durchgeführt.
  • Jede TG hat pro Jahr mindestens 6 Termine (60 min.). Zusatztermine sind in Absprache möglich.

Einführung des Tischgruppenmodells in der Klasse

  • Die Neuorientierung / Gruppendynamik wird von Klassenleitung und Schulsozialarbeiter:innen begleitet, da die einzelnen Phasen in jeder Gruppe individuell verlaufen.
  • Es gibt fünf Gruppenphasen: Forming (Gründungsphase), Storming (Streitphase), Norming (Vertragsphase), Performing (Arbeitsphase), Re-Forming (Bilanz- und Orientierungsphase).
  • Einzel- und Gruppenrotationen sind innerhalb der Tischgruppen möglich.

Ablauf eines ritualisierten Tischgruppengespräches

  • Stimmungsanalyse und Austauschrunde → Klärung aktueller Konflikte haben immer Vorrang; Probleme erkennen, benennen und möglichst mit der Gruppe lösen; Zielvereinbarungen formulieren.
  • Kooperative Übung → Im Anschluss oder bei nicht problembeladenen Tischgruppengesprächen + einfache bis komplexe Initiativ- und Pronlemlöseübungen + Stärkung des Gruppengefüges
  • Abschlussrunde / Feedback → Zur Verstärkung neu zu erlernender Verhaltensweisen und zur Korrektur problematischen Verhaltens Austausch und Verarbeitung des Erlebten realistische Selbsteinschätzung entwickeln.

Medienkonzept an der igis

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Förderkonzept

Biligualer Bildungsgang

Was ist bilingualer Unterricht?

  • Bilingualer Unterricht bedeutet, dass ein 1. Sachfach (an der igis Erdkunde) in einer Fremdsprache – an unserer Schule Englisch – ab der Klasse 7 unterrichtet wird. Zusätzlich dazu wird ein 2. Sachfach (an der igis Geschichte) ab Klasse 8 in der Fremdsprache Englisch unterrichtet.
  • Die Fremdsprache wird zur Arbeitssprache und zum Kommunikationsmedium im Sachfachunterricht (sach- und inhaltsorientierte Verwendung der Fremdsprache).
  • Eine Voraussetzung ist vermehrter Englischunterricht in den Klassen 5 und 6.

Nach Jahrgang 5 treffen die Kinder zusammen mit Eltern und Lehrer:innen eine erste Entscheidung, ob dieser Bildungsgang evtl. für sie in Frage kommen könnte. Diese interessierte Schülergruppe erhält die erforderliche zusätzliche Englischstunde in Klasse 6 im Werkzeitkorridor. Gegen Ende der 6. Jahrgangsstufe treffen die Schüler:innen in Absprache mit der Zeugniskonferenz eine endgültige Entscheidung, ob sie am bilingualen Bildungsgang bis einschließlich Klasse 10 teilnehmen werden. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass diese Schüler:innen dem Erweiterungskurs Englisch zugewiesen werden.

Bilingualer Unterricht – warum?

  • Förderung der Sprachkompetenz (erhöhter Sprachumsatz) = Auseinandersetzung mit Sprache statt über Sprache
  • Förderung und Entwicklung des Selbstvertrauens im Umgang mit der Fremdsprache
  • Förderung des Verständnisses der anderen und eigenen Kultur (Perspektivenwechsel) = Erwerb interkultureller Kompetenz

Beherrschung der englischen Sprache wird angesichts des Zusammenwachsens Europas und der wachsenden Globalisierung immer wichtiger!


Berufswahlkonzept

Erhalten Sie hier sämtliche Informationen, Dokumente und Formulare zum Thema Berufliche Orientierung an der igis.
Gemeinsam begleiten wir Schüler:innen auf Ihrem Weg zu einer erfüllenden beruflichen Zukunft.

  • Übersicht über die Gesamtkonzeption der Studien- und Berufswahlorientierung an der igis *als herunterladbares PDF*
  • Elternbegleiter zu den Standardelemente der Beruflichen Orientierung *als herunterladbares PDF*
  • Übersicht über Stellenangebote für Ausbildungsplätze *Verlinkung*
  • Übersicht über Stellenangebote für Praktikumsplätze *Verlinkung*

Um mehr zu erfahren, wählen Sie bitte den passenden Jahrgang aus:

Jahrgang 8

Potentialanalyse

Die Potentialanalyse an der igis ermöglicht unseren Schüler:innen eine individuelle Standortbestimmung und Unterstützung bei der Planung ihrer schulischen und beruflichen Zukunft. Durch gezielte Tests und Aufgaben erhalten sie wertvolle Einblicke in ihre persönlichen Stärken, Interessen und Fähigkeiten. Diese Analyse dient als Grundlage für eine fundierte Berufs- und Studienorientierung sowie für die individuelle Förderung auf ihrem Bildungsweg.

Berufsfelderkundungstage (BFE)
für Schüler:innen des 8. Jahrgangs

In der 8. Jahrgangsstufe bieten wir den Jugendlichen die Möglichkeit, die Arbeitswelt in drei Berufsfelderkundungstagen (BFE) im zweiten Halbjahr kennenzulernen. Diese Tage sollen den Schüler:innen erste authentische Einblicke in die Berufswelt und betriebliche Praxis ermöglichen, und dabei helfen, realistische Vorstellungen von verschiedenen beruflichen

Tätigkeiten zu entwickeln. Ein besonderer Höhepunkt ist der Tagespraktikumstag, an dem alle Schüler:innen der 8. Jahrgangsstufe vom regulären Unterricht freigestellt sind, um ein eintägiges Praktikum durchzuführen.

Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit

Der Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur optimalen Berufs- und Studienorientierung unserer Schüler:innen. Hier finden sie kompetente Ansprechpartner:innen, die ihnen bei Fragen zur Arbeitswelt, zur Berufswahl und zur Planung ihrer Zukunft zur Seite stehen

Berufs- und Praktikumsportal der igis

Hier finden Schülerinnen eine vielfältige Plattform, um ihre berufliche Zukunft aktiv zu gestalten. Unser Portal bietet eine breite Palette an Informationen zu Ausbildungsstellen, Praktikumsplätzen und Berufsorientierung.

Jahrgang 9

Dreiwöchiges Praktikum für Schüler:innen des 9. Jahrgangs

Das dreiwöchige Praktikum ist eine wertvolle Gelegenheit für unsere Schüler:innen, ihre persönlichen Stärken zu entdecken und gleichzeitig wertvolle Kontakte für ihre zukünftige berufliche Orientierung zu knüpfen. Während des Praktikums haben die Schüler:innen die Chance, ihre Interessen und Fähigkeiten in der Praxis zu erproben, neue Berufsfelder kennenzulernen und wertvolle Einblicke von Fachleuten in den Unternehmen zu erhalten.

  • Praktikumsbescheinigung *als herunterladbares PDF*

Gerne finden Ihre Kinder Unterstützung durch:

Mario Atzenzi
Berufsberater

Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit

Der Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur optimalen Berufs- und Studienorientierung unserer Schüler:innen. Hier finden sie kompetente Ansprechpartner:innen, die ihnen bei Fragen zur Arbeitswelt, zur Berufswahl und zur Planung ihrer Zukunft zur Seite stehen

Berufs- und Praktikumsportal der igis

Hier finden Schülerinnen eine vielfältige Plattform, um ihre berufliche Zukunft aktiv zu gestalten. Unser Portal bietet eine breite Palette an Informationen zu Ausbildungsstellen, Praktikumsplätzen und Berufsorientierung.

Jahrgang 10

Nachholphase zweiwöchiges Betriebspraktikum für Schüler:innen des 10. Jahrgangs

Für das zweiwöchige Praktikum bieten wir Eltern und Schülerinnen des kommenden 10. Jahrgangs die Möglichkeit einer Nachholphase an.


Gerne finden Ihre Kinder Unterstützung durch:

Svenja May
Berufsberaterin

SchülerOnline

Diese Plattform bietet Schülerinnen und Schülern eine zentrale Anlaufstelle für alle schulischen Belange. Hier können Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ressourcen rund um Anmeldungen, Praktika, Noten und mehr finden.

Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit

Der Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur optimalen Berufs- und Studienorientierung unserer Schüler:innen. Hier finden sie kompetente Ansprechpartner:innen, die ihnen bei Fragen zur Arbeitswelt, zur Berufswahl und zur Planung ihrer Zukunft zur Seite stehen

  • Infoflyer *als herunterladbarer PDF*
  • Präsentation zur Bundesagentur für Arbeit *als herunterladbarer PDF*

Berufs- und Praktikumsportal der igis

Hier finden Schülerinnen eine vielfältige Plattform, um ihre berufliche Zukunft aktiv zu gestalten. Unser Portal bietet eine breite Palette an Informationen zu Ausbildungsstellen, Praktikumsplätzen und Berufsorientierung.

  • Ausbildung finden: https://www.jobbörse-stellenangebote.de/ausbildung/
  • Praktikum finden: https://www.jobbörse-stellenangebote.de/praktikum/
  • Berufsorientierung: https://www.jobbörse-stellenangebote.de/jobs/berufsfeld/
  • Stellenangebote: https://www.jobbörse.de/

Berufliche Orientierung Einführungsphase (EF)

Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit

Der Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur optimalen Berufs- und Studienorientierung unserer Schüler:innen. Hier finden sie kompetente Ansprechpartner:innen, die ihnen bei Fragen zur Arbeitswelt, zur Berufswahl und zur Planung ihrer Zukunft zur Seite stehen

  • Infoflyer *als herunterladbarer PDF*
  • Präsentation zur Bundesagentur für Arbeit *als herunterladbarer PDF*

Berufs- und Praktikumsportal der igis

Hier finden Schülerinnen eine vielfältige Plattform, um ihre berufliche Zukunft aktiv zu gestalten. Unser Portal bietet eine breite Palette an Informationen zu Ausbildungsstellen, Praktikumsplätzen und Berufsorientierung.

  • Ausbildung finden: https://www.jobbörse-stellenangebote.de/ausbildung/
  • Praktikum finden: https://www.jobbörse-stellenangebote.de/praktikum/
  • Berufsorientierung: https://www.jobbörse-stellenangebote.de/jobs/berufsfeld/
  • Stellenangebote: https://www.jobbörse.de/

Fahrtenkonzept

Inhalte folgen in Kürze