Gesamtschule Köln igis
Sekundarstufe I

Klassen 5 bis 10


Unterricht in der Sekundarstufe I

In der Sekundarstufe I an der igis Köln bieten wir eine vielseitige und inspirierende Lernumgebung. Unsere Schüler:innen erwartet ein umfassendes Bildungsangebot, das nicht nur die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch umfasst, sondern auch eine breite Palette anderer Fachbereiche abdeckt.

Wir legen großen Wert auf maßgeschneiderte Förderung und individuelle Anpassung, um den vielfältigen Lernbedürfnissen gerecht zu werden.
Unser engagiertes Lehrerteam begleitet die Schüler:innen auf ihrer Bildungsreise, ermutigt zu eigenständigem Lernen und fördert kritisches Denken.

Zudem bieten wir eine Vielzahl von ergänzenden Aktivitäten und Angeboten, um das Schulleben zu bereichern.


Anmeldung für das Schuljahr 2024/25

Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind persönlich kennenzulernen! Um den Anmeldeprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie, telefonisch einen Termin für ein Anmeldegespräch zu vereinbaren. Bei diesem Gespräch haben wir die Gelegenheit, mehr über Ihr Kind und seine Interessen zu erfahren, offene Fragen zu klären und Ihnen einen Einblick in unsere Schule zu geben

Zu diesem Gespräch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  1. Anmeldeschein – händigt die Grundschule aus
  2. Passbild Ihres Kindes
  3. Anmeldung igis, ausgefüllt
  4. Kopie der Zeugnisse beider Schulhalbjahre Klasse 3
  5. Kopie des Zeugnisses 4. Klasse

Erfahren Sie mehr darüber, wie wir die Schüler:innen in ihrer individuellen Entwicklung unterstützen und wie die Fachleistungskurse die Möglichkeit bieten, den Unterricht auf die Bedürfnisse und Stärken jedes einzelnen Schülers abzustimmen.


Übergang der Schüler:innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf von der Primarstufe (Grundschulen und Förderschulen) in die Sekundarstufe I der allgemeinen Schulen

Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden zu Beginn des Kalenderjahres im Rahmen eines eigenen Verfahrens gemäß § 1 Abs. 4 APO-SI aufgenommen. Die Kapazitäten für diese Aufnahme werden in Abstimmung mit dem Schulträger festgelegt. Erst nach dem allgemeinen Anmeldeverfahren haben die Erziehungsberechtigten die Gelegenheit, ihre Präferenzen zu äußern. Aufnehmende Schulen empfehlen, nach Vorlage der entsprechenden Elternbenachrichtigung einen Ersttermin zu vereinbaren, der meist im Februar stattfindet und auf der Schulwebsite angekündigt wird

Für eventuelle Fragen stehen Ihnen die Inklusionskoordinatoren des Schulamtes, Frau Steuer und Herr Blatzheim, gerne zur Verfügung.
Sie erreichen Frau Steuer unter .

Wenn unsere Integrierte Gesamtschule Innenstadt auf ihrer Elternbenachrichtigung vom Schulamt aufgelistet ist, können Sie telefonisch einen Termin für ein Anmeldegespräch mit Ihnen und ihrem Kind vereinbaren.

Zu diesem Gespräch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  1. Kommunaler Anmeldeschein
  2. Elternbenachrichtigung
  3. Passbild des Kindes (anheften)
  4. Kopie der Zeugnisse beider Schulhalbjahre Klasse 3 mit der Bemerkung über sonderpädagogischen Förderbedarf
  5. Kopie des Zeugnisses der 4. Klasse mit der Bemerkung über sonderpädagogischen Förderbedarf
  6. Kopie der Anlage D
  7. Bescheid des Schulamtes über Fortführung der sonderpädagogischen Förderung
  8. ggf. Nachweis über bestehende Eingliederungshilfe/Schulbegleitung

Anschaffungen zu jedem Schuljahr

Hier ist in Kürze eine Auflistung für die zu beschaffenden Materialien zu finden.

Falls Fragen bestehen, steht selbstverständlich auch die Möglichkeit offen, per E-Mail Kontakt zu den zuständigen Lehrer:innen aufzunehmen.

Für die Liste der Arbeitsmaterialien bitte den entsprechenden Jahrgang auswählen:


Laufbahnübersicht

An der igis Gesamtschule können vier Abschlüsse erzielt werden. Für jeden Schulabschluss sind Mindestanforderungen zu erfüllen, die Sie dieser Tabelle entnehmen können. Für eine weitergehende Beratung und Erläuterung sprechen Sie uns bitte an oder können sich hier unsere Präsentation zur Laufbahnberatung als PDF herunterladen.
AbschlüsseErster Schulabschluss ESErster Erweiterte Schulabschluss EESAMittlerer Schulabschluss FORMittlerer Schulabschluss mit Qualifikation FORQ
E-Kurse4 4333
G-Kurse4 4 4 44 4 4 43 32
WP1443
übrige Fächeralle 42 x 3, ansonsten 4alle 3
Fächergruppe 1D, MD,M,AL und Lernbereich NWD,M,E,WP1
Fächergruppe 2E, WP1, übrige FächerCH (differenziert in E und G-Kurs), übrige Fächer
Ausgleichregelungkeine AusgleichsregelungFGR 1 darf FGR 2 ausgleichen – nicht aber umgekehrt
Abschluss erreicht, auch wenn…1 mal 5 in FGR 1 UND 1 mal 5 oder 1 mal 6 in FGR2. 2 mal 5 in FGR 2 oder 1 mal 5, 1 mal 6 in FGR2.In der FGR 2 ist eine einzige Minderleistung um bis zu zwei Noten auch ohne Ausgleich zulässig.Eine Minderleistung um bis zu zwei Noten innerhalb der FGR2 können durch ein „gut“ in einem beliebigen Fach ausgeglichen werden. Beim FORQ muss, im Gegensatz zum FOR, für jede! Minderleistung ein Ausgleich vorhanden sein.
Abschluss nicht erreicht, wenn…2x Note 5 in FGR1 oder
3x Note 5 in FGR2 oder
1x Note 6 in FGR1 und 1x Note 5 in FGR2 oder 1x Note 6 in FGR1 oder
2x Note 6 in FGR2
Bei Unterschreitung um 2 x eine Note in FGR1,
bei Unterschreitung um 2 Noten in einem Fach in der FGR1, bei Unterschreitung um 2 Noten in zwei Fächern in FGR2
AllgemeinJedes Fach kann nur einmal zur Ausgleichsregelung herangezogen werden.
Der Erste Schulabschluss (ESA) ist Voraussetzung zur Versetzung in die Klasse 10
NachprüfungDie Nachprüfung von ungenügenden Leistungen ist ausgeschlossen.
Eine Nachprüfung ist maximal in einem Fach möglich.
Keine Nachprüfung nach Jahrgangsstufe 10 in den Fächern der zentralen Abschlussprüfung möglich.

Berufsportal und Praktikum

Gemeinsam begleiten wir Schüler:innen auf Ihrem Weg zu einer erfüllenden beruflichen Zukunft.
Erhalten Sie unter folgendem Link Informationen, Dokumente und Formulare zum Thema Berufliche Orientierung an der igis